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   BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22   

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https://dejure.org/2022,14925
BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22 (https://dejure.org/2022,14925)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2022 - 3 StR 67/22 (https://dejure.org/2022,14925)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 3 StR 67/22 (https://dejure.org/2022,14925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 GKG, § 349 Abs. 2 StPO, § 356a Satz 2 und 3 StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 347 Abs. 2 StPO, § 356a Satz 1 StPO, § 261 StPO, § 249 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung des Antrags eines Verurteilten auf Nachholung rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 287/20

    Aufklärungsrüge (Begründungsanforderungen); Inbegriffsrüge (keine umfassende

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
    Im Übrigen verstößt die Beweiswürdigung nur dann gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung und ist mithin rechtsfehlerhaft, wenn das Ergebnis der nicht ausdrücklich erörterten Beweiserhebung eine andere Möglichkeit des Tathergangs nahelegt oder sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die Feststellungen sonst aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; Urteil vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20, juris Rn. 12 mwN; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 205 f.).
  • BGH, 04.08.2010 - 3 StR 105/10

    Anhörungsrüge; nicht entscheidungserhebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11

    Erschöpfende Würdigung der Beweise; Erörterungsmangel; Mord (Verdeckungsabsicht;

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
    Im Übrigen verstößt die Beweiswürdigung nur dann gegen die Pflicht zur erschöpfenden Würdigung und ist mithin rechtsfehlerhaft, wenn das Ergebnis der nicht ausdrücklich erörterten Beweiserhebung eine andere Möglichkeit des Tathergangs nahelegt oder sich die Erörterung des Beweisinhalts mit Rücksicht auf die Feststellungen sonst aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2011 - 3 StR 120/11, NStZ 2012, 49; Urteil vom 29. Juni 2021 - 1 StR 287/20, juris Rn. 12 mwN; KK-StPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 205 f.).
  • BGH, 06.06.2011 - 1 StR 490/10

    Unzulässige und unbegründete Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Recht auf ein

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
  • BGH, 25.10.2017 - 5 StR 214/17

    Zurückweisung der Anhörungsrüge (keine entscheidungserhebliche Verletzung des

    Auszug aus BGH, 31.05.2022 - 3 StR 67/22
    Allerdings ist dieser auf einer fehlerhaften Aktenführung beruhende Verfahrensmangel nicht entscheidungserheblich im Sinne des § 356a Satz 1 StPO, da sich die unterbliebene Kenntnisnahme nicht auf das Ergebnis der Revisionsentscheidung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 3 StR 105/10, StraFo 2011, 55; vom 6. Juni 2011 - 1 StR 490/10, juris Rn. 5; vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17, juris Rn. 4; BT-Drucks. 15/3706 S. 18; MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 356a Rn. 25).
  • KG, 28.10.2022 - 161 Ss 134/22

    Vollmacht, Inhalt, Rechtsmittelbeschränkung

    Dies verhilft der Anhörungsrüge jedoch nicht zum Erfolg; der unterlassene Hinweis hat auf die Revisionsentscheidung keine Auswirkung, so dass der Anspruch des Angeklagten auf rechtliches Gehör hierdurch nicht "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - 3 StR 67/22 - [juris-Rdn. 2] und vom 25. Oktober 2017 - 5 StR 214/17 - [juris-Rdn. 4]; StraFo 2011, 55, jeweils mwN).
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